ERKÄRUNG

zur Barrierefreiheit

Genussland Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Amt der OÖ Landesregierung (nachfolgend Genussland OÖ) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 
https://www.genussland.at/ 
Genussland OÖ orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. 

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet. 

NICHT BARRIEREF​​​​​​​REIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen​​​​​​​
  • PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

  • Die Untermenüpunkte in der Navigation sind über die Tastatur erreichbar, aber nicht sichtbar. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt. Eine Behebung ist für eine der nächsten Einspielungen geplant.

  • Der Kontrast bei normalen Texten ist zu klein. Somit ist das Kriterium 1.4.3 (Kontrast) nicht erfüllt. Die Behebung ist für die nächst Einspielung geplant.

  • Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend ohne Abkürzungen und Fremdwörter zu verfassen. Zudem verzichten wir auf umständliche Satzkonstruktionen. Sollte Ihnen ein Text nicht verständlich sein und Ihnen somit nur teilweise barrierefrei erscheinen, bitte kontaktieren Sie uns. Wir versuchen, Ihnen eine einfach verständliche Version zur Verfügung zu stellen

​​​​​​​Unverhältnismäßige Belastung
  • Interaktive Karten sind zurzeit nicht barrierefrei bedienbar. Die Informationen von der Karte finden sie jedoch barrierefrei auf unserer Webseite. ​​​​​​​

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 13. Dezember 2022 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden die Startseite und einige Artikelseiten.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13. Dezember 2022 aktualisiert.

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies gerne mitzuteilen:
Schicken Sie dazu bitte Ihre Anmerkungen per Mail an genussland(at)ooe.gv.at
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.​​​​​​​

KONTAKT

Genussland Oberösterreich
Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Amt der OÖ Landesregierung

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 732 7720-11505
Fax: +43 732 7720-211798
E-Mail: genussland@ooe.gv.at

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
​​​​​​​Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

KONTAKT

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at