Aussteller der Genussland Straße können Ware auf eigene Rechnung verkaufen und/oder gastronomisch tätig sein, wobei die gewerbebehördlichen Bestimmungen und Auflagen sowie Hygienevorschriften und die aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Genussland Oberösterreich übernimmt keine Haftung.
Anmeldung auf www.genussland.at
Die Reihung der Anmeldungen erfolgt chronologisch nach dem Datum des Einlangens. Die Projektverantwortlichen behalten sich die Entscheidung über die Teilnahme vor, ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. Eine Teilnahmebestätigung und weitere Projektinformationen werden bis Ende Juni zugesandt.
Die Standeinteilung muss sich an den gesetzlichen, räumlichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen orientieren.
Individuelle Wünsche können daher nur sehr eingeschränkt in diesem vorgegebenen Rahmen berücksichtigt werden.
Anwesenheit an beiden Ausstellungstagen
Überweisung der vorgeschriebenen Standgebühr nach Erhalt des Zahlscheines innerhalb von 14 Tagen.
Bei kurzfristigen Absagen kann die Standgebühr nicht rückerstattet werden!
Die Veranstaltung wird vorbehaltlich aller aktuell geltenden Covid-19-Maßnahmen stattfinden.